Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Wichtige Kundeninfo vorab: Unser Instrument „ Mitarbeiterbefragung“ erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen!

 

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, potentielle Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu prüfen und ggf. zu bearbeiten. Seit dem Jahr 2013 gehören hierzu explizit auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

 

Dazu zählen verschieden Aspekte 

  • der Arbeitsaufgabe (Über-/Unterforderung, Monotonie etc.), 
  • der Arbeitsorganisation (Zeitdruck, Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Arbeitsablauf etc.), 
  • der sozialen Bedingungen (soziale Unterstützung, Teamarbeit, Führungsverhalten, Konflikte etc.) 
  • Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz (Lärm, Klima, Enge, EDV-Gestaltung etc.).   

 

Diese Gefährdungsfaktoren können sowohl mit Hilfe von Prüflisten, Workshop-basierten Verfahren (Arbeitssituationsanalyse) oder einer entsprechenden Mitarbeiterbefragung erfasst werden. Wir empfehlen an dieser Stelle, gezielt das Instrument „Mitarbeiterbefragung“ einzusetzen.

 

Anhand der identifizierten Handlungsfelder können bedarfsgerechte Maßnahmen entwickelt und eingeleitet werden.

Das kann z. B. die Umverteilung von Aufgaben oder die Teilnahme an Fortbildungen, eine Anpassung von Arbeitsprozessen, die Schulung von Führungskräften oder die Umgestaltung von Arbeitsplätzen beinhalten. Um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit gewährleisten zu können, ist es wichtig, das gesamte Vorgehen zu dokumentieren.

 

Bei Fragen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beraten wir Sie gerne!